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Lockdown: Masken- und Anmeldepflicht

++ Aktuell ++ Informationen aus dem Krisenstab zum Bund-Länder-Gespräch

Keine Gottesdienste mehr ohne Mundschutz. Coronazeit an der Pauluskirche in Darmstadt

Keine Gottesdienste mehr ohne Mundschutz. Coronazeit an der Pauluskirche in Darmstadt

Bei den Bund-Länder-Gesprächen am 19. Januar wurden auch Entscheidungen getroffen, die für Gottesdienste gelten. Dies betrifft insbesondere eine neue Anmeldepflicht. Was dies bedeutet, wird derzeit in Landesverordnungen umgesetzt. Der EKHN-Krisenstab wird zeitnah informieren, welche Auswirkungen dies für Hessen und Rheinland-Pfalz hat.

Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen zu Gottesdiensten der Bund-Länder-Konferenz am 19.1.21

Die Bund-Länder-Konferenz hat am Mittwoch weitergehende Regelungen für die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten vereinbart.

Die Maskenpflicht während des Gottesdienstes ist verschärft worden. Es müssen „medizinische Masken“ (FFP 2-Maske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz, sog. OP-Maske) getragen werden.

Außerdem enthält die Vereinbarung den Satz: „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“ Wie diese Vereinbarungen konkret umgesetzt werden, wird am heutigen Mittwoch in und mit den Landesregierungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz beraten.

Der Krisenstab wartet diese Beratungen ab und wird dann so schnell wie möglich über den üblichen Mailverteiler und Online alle Gemeindeninformieren.

Die Regelungen treten voraussichtlich am 23.1.21 in Kraft, gelten dann also schon für den kommenden Sonntag.

Wie immer wir der Krisenstab auf der speziellen Seite und per Mail informieren:
https://unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html 

Mehr zum Thema Corona: 
www.ekhn.de/corona  


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