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Sozialrecht

Diakonie lobt Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen

Arm der Justizia mit Waagschale

„Der Gerechten Pfad glänzt wie das Licht am Morgen.“ (Sprüche 4,18)

In Karlsruhe hat das Gericht zu Gunsten eines Hartz-IV-Empängers entschieden, der ein Jobangebot abgelehnt hatte. Die Diakonie spricht sich dafür aus, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig sind. Maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen sind möglich, alles darüber Hinausgehende ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte. 

Diakonie sieht Urteil gegen Sanktionen positiv

„Das Urteil setzt Sanktionen endlich klare Grenzen“, kommentierte Maria Loheide von der Diakonie Deutschland das Urteil: „Es ist nicht beliebig, ob und wie der Gesetzgeber die Existenz sichert. Jetzt muss er seinen Gestaltungsrahmen voll ausschöpfen. Das Umsetzen von Mindestanforderungen des Gerichts reicht nicht. Existenzsicherung und Kürzungen am Minimum sind ein offener Widerspruch.“ Dieser Knoten müsse endlich aufgelöst werden. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen.

Hintergrund:

Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar - auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen können negative soziale Folgen haben. Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen reichen von Verschuldung und sozialer Isolierung, massiven gesundheitlichen und psychischen Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr. Jedes Jahr sind acht Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen.


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