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Lieferkettengesetz

Hessen-Nassau schließt sich Initiative für „Lieferkettengesetz“ an

Lieferkettengesetz

Mit dem Lieferkettengesetz sollen größere deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichtet werden, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden.

Die Synode der EKHN befürwortet, dass Unternehmen für ausbeuterische Praktiken im Ausland stärker zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird sich der Initiative der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen anschließen. Das beschloss die Synode auf ihrer Online-Tagung am Freitag. Demnach soll die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein „Lieferkettengesetz“ verabschieden. Ziel ist es, Unternehmen für ausbeuterische Praktiken im Ausland stärker zur Rechenschaft zu ziehen. 

Mit dem Gesetz sollen größere deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichtet werden, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden. Nach Ansicht der Kirchen solle ein solches Lieferkettengesetz auch Haftungsregeln beinhalten, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten Entschädigungen von einem deutschen Gericht zugesprochen bekommen können. 

Die EKHN wird sich auch der europaweiten „Initiative Lieferkettengesetz“ anschließen. Zudem will sie noch stärker als bisher auf eine öko-faire Beschaffung von Materialien achten. 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode


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