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Diskussion um Missbrauch

Missbrauch: Sexualisierter Gewalt stellen, Vorbeugung stärken

Missbrauch an Kindern

Missbrauch an Kindern

Ein Gutachten im katholischen Bistum Köln mit Erzbischof Rainer Maria Woelki hat die Debatte um sexualisierte Gewalt in der Kirche neu entfacht. Wie geht die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau mit dem Thema um.

Zuletzt immer wieder in der öffentlichen Debatte: Das Thema Kirche und Missbrauch. Seit Wochen umstritten: Ein Gutachten im katholischen Bistum Köln mit Erzbischof Rainer Maria Woelki. Doch wie geht die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit dem Thema sexualisierte Gewalt um? Ein aktueller Überblick. 

Dem Leid stellen, Vorbeugung stärken

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung bezeichnet es als „unabweisbare Verpflichtung“, sich dem „Schmerz und dem Leid der Menschen zu stellen, die in der Kirche unter sexualisierter Gewalt gelitten haben und immer noch leiden“. Es sei zentral „das geschehene Unrecht anzuerkennen, Aufarbeitung zu ermöglichen, Leid lindern zu helfen und zugleich für die Prävention zu lernen und Konsequenzen zu ziehen“, so Jung auf der Tagung der Synode - dem Kirchenparlament - im November 2019 mit dem Schwerpunkt Missbrauch.

Seit über zehn Jahren neue Prävention zentrales Thema

Die EKHN stellt sich deshalb mit Prävention und mit umfassenden Schutzkonzepten dem Thema sexualisierter Gewalt. Betroffenen hilft sie unbürokratisch und individuell. Als bundesweit Vorbildhaft gilt der Umgang der EKHN bei der Aufarbeitung der Schicksale von Kindern in evangelischen Heimen. Erfahrungen in der Begleitung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der EKHN sind zuletzt auch in den Aktionsplan der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegen sexualisierte Gewalt eingeflossen. Im Jahr 2010 hat die EKHN unmittelbar reagiert, als sich im Zuge der damaligen Debatte um Missbrauch in der katholischen Kirche auch bei der EKHN vermehrt Betroffene meldeten. Daraufhin wurden konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner für Opfer benannt und eine Kommission zum Thema sexualisierter Gewalt eingerichtet.

Neues Gesetz schärft Regelungen nochmals

Seitdem wurden die Präventionsmaßnahmen in der EKHN immer wieder weiterentwickelt und verstärkt bis hin zu einem neuen Präventions-Gesetz. Darin sind 2020 bestehende Vorgaben zusammengefasst und nochmals geschärft worden, die bisher an verschieden Stellen im Regelwerk der Kirche auftauchten. Das Gesetz definiert unter anderem klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen, Verhaltensanforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche, wie zum Beispiel ein Distanz- und Abstinenzgebot in besonderen Macht-, Vertrauens- und Abhängigkeiten.

In über 70 Jahren 50 Verdachtsfälle  bekannt

Nach dem Kenntnisstand von 2019 sind in der hessen-nassauischen Kirche seit ihrer Gründung im Jahre 1947 bis heute 50 Fälle aufgetreten, bei denen der Verdacht bestand, dass Menschen im Bereich der EKHN zu Opfern sexualisierter Gewalt wurden. Dabei wurden 16 Mal Pfarrer verdächtigt. In zwölf Fällen konnten keine Ermittlungen mehr geführt werden, weil die Beschuldigten verstorben waren. Ein Verdacht hat sich als unbegründet erwiesen. Genau dreimal sind kirchliche Dienstrechts-Verfahren eingeleitet worden. In den anderen Fällen haben sich die Anschuldigungen gegen Erzieher, Ehrenamtliche oder Mitarbeitende im kirchenmusikalischen Bereich gerichtet. In der Gesamtzahl seien auch alle bekannten Fälle aus Heimen in evangelischer Trägerschaft enthalten.

Mehr zum Thema, Ansprechspersonen und Hilfsadressen:
https://www.ekhn.de/service/gegen-missbrauch-vorgehen.html

 

 


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