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Vom Flugblatt zur gebundenen Ausgabe

Martin Luther schreibt in seiner letzten Vorrede zu einem Gesangbuch (1545): „Gott hat unser Herz und Mut fröhlich gemacht durch seinen lieben Sohn, welchen er für uns gegeben hat zur Erlösung von Sünde, Tod und Teufel. Wer solches mit Ernst glaubet, der kann`s nicht lassen, er muss fröhlich und mit Lust davon singen und sagen, dass es andere auch hören und herkommen.“
Luther hatte noch andere reformatorische Liederdichter gewonnen, zum Beispiel Paul Speratus (1484 –1551). Mit ihm stellte er eine erste Sammlung von reformatorischen Kirchenliedern zusammen. Sie erschien im Frühjahr 1524 in Nürnberg als „Achtliederbuch“ mit dem Titel „Etliche christliche Lieder, Lobgesang und Psalmen, dem reinen Wort Gottes gemäß“. Damit begann die Reihe evangelischer Gesangbücher, von denen allein im 16. Jahrhundert fast 500 verschiedene Ausgaben herausgegeben wurden.
Schon im Spätsommer 1524 erschienen in Erfurt zwei umfangreichere „Handbüchlein“ mit reformatorischen Liedern. Und im Spätherbst gab Martin Luther ein „Geistliches Gesangbüchlein“ heraus. Für dieses hatte der Torgauer Kantor Johann Walter (1496 –1570) zu 43 Liedern vierstimmige Chorsätze komponiert. Luther, der dazu 24 Lieder beitragen konnte, schrieb in seiner ersten Gesangbuchvorrede:
„Ich wollte alle Künste, besonders die Musik, gerne sehen im Dienst dessen, der sie gegeben und geschaffen hat.“ Und das gerade auch mit Blick auf die „arme Jugend“, um sie „zu erziehen und zu lehren“.
Die technische Voraussetzung für die Verbreitung der Lieder hatte Johannes Gutenberg um 1450 geliefert durch seine Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern und der Druckerpresse. Um 1520 war der Notendruck mit beweglichen Typen erfunden worden.
Die ersten „Martinischen Lieder“ wurden als Einblattdrucke auf Flugblättern verbreitet.

 

 

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