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Position zu Sterbehilfe

Assistierter Suizid: „Sterbehilfe darf nicht zur Norm werden“

Auf dem Bild ist in Nahansicht die Hand einer*s Patient*in zu sehen, der*die in einem Patientenbett liegt. Auf der Patientenhand wird durch zwei Hände ein Zugang für eine Infusion gelegt, d. h. eine Nadel mit passendem Zugang für eine intravenöse Versorgung wird in eine Ader gestochen und per Pflaster befestigt. Die Hände gehören einer Pflegekraft.

Symbolbild Pflege mit Darstellern aus einer Bildungseinrichtung für Pflegeberufe in Frankfurt.

Zwei Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe haben heute im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Die EKD fordert, dass der Fokus auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen solle.

Hilfe für suizidgefährdete Menschen

mehr über Sterbebegleitung

Am 6. Juli 2023 hat der Bundestag keine Reform der Sterbehilfe beschlossen, er hat sich somit für keinen der vorgelegten Gesetzesentwürfe entschieden. Der eine Entwurf sah zumindest bei der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe Strafen vor. Der weitergehende Vorschlag sah eine völlige Straffreiheit vor - ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch. Vor drei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, für klare Regelungen zu sorgen. Dadurch dass keine Mehrheit gefunden wurde, bleibt die Suizidbeihilfe weiter ungeregelt. 

EKD: In schwierigen Lebenlagen soll liebevolle Fürsorge erfahren werden

Zu der Bundestagsdebatte äußert sich die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus "Als Evangelische Kirche in Deutschland werden wir aktiv mit dafür sorgen, dass Menschen auch in schwerer Lage einen Sinn in ihrem Leben erkennen sowie unterstützende Gemeinschaft, liebevolle Fürsorge und professionelle Begleitung erfahren. Wir treten entschieden einer gesellschaftlichen Entwicklung entgegen, in der der Suizid zu einer regulären Form des Sterbens wird. Kein Mensch darf sich dem sozialen Druck ausgesetzt sehen, seinem Leben ein Ende bereiten zu müssen."

Allerdings erwähnte sie auch, dass zu der Würde, mit der Gott jeden einzelnen Menschen ausgestattet habe, auch ein Sterben in Würde gehöre. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt: Solche Würde schließe das Recht ein, selbstbestimmt sterben zu können und sich dazu die notwendige medizinische Hilfe zu holen. Der selbstgewählte Tod müsse allerdings eine Entscheidung in auswegloser Ausnahmesituation bleiben.

Fokus auf Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege legen

Die Ratsvorsitzend plädierte dafür, dass der Fokus von Staat und Gesellschaft  "auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen muss. Die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufe müssen entsprechend gestärkt werden, damit Menschen in Notlagen und existenziellen Grenzsituationen in jeder Hinsicht bestmöglich unterstützt werden können."

Stellungnahme der EKD im Vorfeld

Im Vorfeld der Bundestags-Debatte hatt die EKD auf die Gefahr hingewiesen, dass bei einer Neuregelung zur Sterbehilfe ethische Grenzen dauerhaft verschoben werden könnten. Bei dem Thema assistierter Suizid steht grob gesagt die Frage im Raum, ob schwerkranken Menschen straffrei geholfen werden kann, aus dem Leben zu scheiden. Derzeit gibt es in Deutschland dafür keine gesetzliche Regelung. 

Selbstbestimmung stärken 

Im Positionspapier vom 29. Juni 2023 trat die EKD einerseits für die Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen ein. Regulierungen bei der Sterbehilfe seien deshalb so auszurichten, die Freiheit und Verantwortung des Individuums zu stärken und zu schützen.

Niemand darf zu Beihilfe verpflichtet werden

Andererseits müsse jedes Einwirken auf die Entscheidung eines Menschen, das ihn zu einem Suizid drängt, und ein entsprechendes gesellschaftliches Klima verhindert werden. Es dürfe „nicht zur gesellschaftlichen ‚Normalität‘ werden, sich das Leben zu nehmen oder anderen dabei zu helfen“. Weder Personen noch Institutionen dürften zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden.

Prävention deutlich verbessern

Zuerst und vor allem fordert der Rat der EKD „substanzielle Verbesserungen bei der Suizidprävention und der palliativen Begleitung von schwer kranken Menschen oder Sterbenden“. Dazu reichten Willensbekundungen nicht aus. Es brauche gesetzliche und außergesetzliche Regelungen zur Stärkung von Suizidprävention und Palliativmedizin- und pflege, einschließlich der dafür erforderlichen finanziellen Mittel und der Stärkung der Ausbildung in den medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufen. Die EKD ist der Meinung: „Die in aller Regel große Not, die zu einem Suizidwunsch führt, ist ein menschliches Leid, das, wenn irgend möglich, abzuwenden ist.“

Suizid aber auch respektieren

Zum Schutz des Lebens und zur Achtung vor dem einzelnen Menschen gehöre aber auch, wenn eine Entscheidung für einen assistierten Suizid in einer Grenzsituation getroffen wird, die Umsetzung dieser Entscheidung im Rahmen des Rechts zu ermöglichen, dieser Person vorurteilsfrei zu begegnen und sie seelsorgerlich zu begleiten. Für diese Begleitung stehe die evangelische Kirche bereit.

Unterstützungsangebote zum Leben stärken

Für Grenzsituationen des Lebens kann es nach Ansicht der EKD keine Regelungen geben, „die sie einfach und nach allen Seiten befriedigend auflösen“. Es blieben Grenzsituationen, mit denen die Betroffenen selbst und die Menschen, die beruflich oder privat zu ihrem Umfeld gehören, zurechtkommen müssten. Wichtig bleibe deshalb „ein stabiles gesellschaftliches Klima, ohne Ausgrenzung oder Vereinsamung und mit den bestmöglichen Unterstützungsangeboten.“

Zum Text im Wortlaut  

Wir berichten nur über Selbsttötungen, um mit den entsprechenden Informationen vorbeugend wirken zu können. Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beraterinnen und Beratern rund um die Uhr, an jedem Tag im Jahr. Die Beratenden konnten schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen. Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist kostenfrei. Zusätzlich bietet die Telefonseelsorge eine E-Mail- sowie eine Chat-Beratung an.

 

 


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